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   BayObLG, 28.07.1988 - BReg. 1a Z 32/88   

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https://dejure.org/1988,2728
BayObLG, 28.07.1988 - BReg. 1a Z 32/88 (https://dejure.org/1988,2728)
BayObLG, Entscheidung vom 28.07.1988 - BReg. 1a Z 32/88 (https://dejure.org/1988,2728)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juli 1988 - BReg. 1a Z 32/88 (https://dejure.org/1988,2728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht un des Personensorgerechts für die Kinder durch das Vormundschaftsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung; Personensorge; Vorläufige Anordnung; Gefahr; Kindeswohl; Bedürfnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1666

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1480
  • FamRZ 1989, 421
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80

    Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung;

    Auszug aus BayObLG, 28.07.1988 - BReg. 1a Z 32/88
    Durch eine vorläufige Anordnung darf auch die gesamte Personensorge entzogen werden, wenn allein diese Maßnahme geeignet erscheint, um eine schwerwiegende Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes abzuwenden (§ 1666 a Abs. 2 i.V.m. § 1666 Abs. 1 BGB ) und wenn ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet (BayObLGZ 1980, 215/217 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 15.07.1980 - BReg. 1 Z 54/80
    Auszug aus BayObLG, 28.07.1988 - BReg. 1a Z 32/88
    Es genügt vielmehr, daß die wesentlichen Umstände glaubhaft gemacht sind (BayObLGZ 1980, 202/204; Keidel/Amelung § 12 Rn. 93 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98

    Entziehung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung durch vorläufige Anordnung

    Auch bedürfen die entscheidungserheblichen Tatsachen nicht des vollen Beweises, vielmehr genügt die Glaubhaftmachung (BayObLG FamRZ 1980, 1064/1065 und 1989, 421/422).

    Denn bei einer vorläufigen Anordnung kann die erneute persönliche Anhörung der Eltern durch das Beschwerdegericht gemäß § 50a Abs. 1 FGG jedenfalls dann unterbleiben, wenn das Vormundschaftsgericht die Eltern selbst angehört hat, dem Landgericht über diese Anhörung ein Protokoll vorliegt und, insbesondere angesichts der kurzen Zeit der Anhörung verstrichenen Zeit, kein Anlaß zu der Annahme besteht, daß sich die tatsächlichen Verhältnisse seit der ersten Anhörung wesentlich geändert haben (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 421/422 f. und Senatsbeschluß vom 27.9.1993, insoweit in Report 1994, 4 nicht abgedruckt).

  • KG, 08.08.2006 - 25 UF 28/05

    Versorgungsausgleich: Teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen

    Eine Kürzung des Versorgungsausgleichs unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Ungleichgewichts kommt vielmehr erst in Betracht, wenn der Berechtigte bereits eine ausreichende Versorgung hat - oder etwa über nicht ausgleichspflichtiges Grund- oder Kapitalvermögen verfügt, während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Vermögensanrechte dringend angewiesen ist (BGH FamRZ 1989, 421).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98

    Entziehung des elterlichen Sorgerechts der unverheirateten Mutter

    Zutreffend führt das Landgericht aus, daß der Mutter nicht zuletzt wegen des ungünstigen Einflusses des dominanten Kindsvaters auch Teilbereiche der Personensorge nicht belassen werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 421/422).
  • BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96

    Bestellung eines Ergänzungspflegers nach Entziehung der gesamten Personensorge

    Zutreffend führt das Landgericht aus, daß der Mutter auch Teilbereiche der Personensorge nicht belassen werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 421/422).
  • BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92

    Kindesmissbrauch; Beeinträchtigung; Kindeswohl; Einschreiten; Rechtfertigung;

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